Kindergeld im Studium

Kindergeld im Studium

Kindergeld im Studium: Wie lange habe ich Anspruch?

Du studierst oder planst ein Studium und fragst dich, wie es ium deine Finanzen stehen wird? Damit bist du nicht alleine! Eine der offensichtlichsten Methoden, um an Geld zu kommen, ist das Kindergeld. Doch das bekommst du nicht ewig. Aber wie lange ist "nicht ewig"? Wie lange besteht als Studierender ein Anspruch?

Wann besteht während eines Studiums Anspruch auf Kindergeld?

Das Kindergeld ist für zahlreiche Familien ein wichtiger Bestandteil der Studienfinanzierung. Grundsätzlich kann Kindergeld auch während eines Studiums weitergezahlt werden. Allerdings gelten dafür bestimmte Altersgrenzen und Voraussetzungen. Außerdem spielt es eine Rolle, ob du dein erstes Studium absolvierst, bereits einen Abschluss hast oder neben dem Studium arbeitest.

Also: Grundsätzlich besteht während eines Studiums Anspruch auf Kindergeld, wenn du dich in einer anerkannten Erstausbildung befindest und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Dabei spielt es keine Rolle, ob du an einer Universität, Fachhochschule oder privaten Hochschule studierst. Entscheidend ist, dass das Studium ernsthaft betrieben wird und du offiziell immatrikuliert bist.
 

Gut zu wissen: Dein Anspruch beginnt in der Regel mit dem Monat, in dem du dein Studium aufnimmst, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bis zu welchem Alter wird Kindergeld im Studium gezahlt?

 
Alter Kindergeldanspruch
Bis zum 18. Geburtstag immer
18 bis 25 Jahre bei Studium oder anderer Berufsausbildung
Ab dem 25. Geburtstag grundsätzlich kein Anspruch mehr

 

Gut zu wissen: Erreichst du während des Studiums das 25. Lebensjahr, endet der Anspruch grundsätzlich mit Ablauf des entsprechenden Monats.

Welche Voraussetzungen müssen Studierende erfüllen?

  • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
  • Studium als Erst- oder Zweitausbildung
  • Alter unter 25 Jahren
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen

Gut zu wissen: Die Familienkasse kann regelmäßig Nachweise verlangen. Deshalb solltest du Immatrikulationsbescheinigungen oder andere erforderliche Unterlagen rechtzeitig einreichen.

Gibt es Ausnahmen von der Altersgrenze?

Ja. In einigen Fällen kann sich die Altersgrenze verschieben.

Das betrifft beispielsweise Zeiten,

  • in denen ein gesetzlicher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet wurde (für ältere Jahrgänge),
  • oder wenn andere gesetzlich geregelte Verlängerungstatbestände greifen.

Für die meisten heutigen Studierenden endet der Anspruch jedoch mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

10 Dinge, die du zum Kindergeld im Studium wissen solltest

  1. Kindergeld wird nicht automatisch mit dem Studienbeginn verlängert. Die Familienkasse benötigt regelmäßig aktuelle Nachweise über deine Immatrikulation.
  2. Die Regelstudienzeit entscheidet nicht über den Kindergeldanspruch. Maßgeblich sind dein Alter und die gesetzlichen Voraussetzungen.
  3. Ein Hochschulwechsel führt normalerweise nicht zum Verlust des Kindergeldes, solange deine Ausbildung ohne längere Unterbrechung fortgesetzt wird.
  4. Zwischen Bachelor und Master kann der Anspruch bestehen bleiben, wenn der Master zeitnah aufgenommen wird und beide Studiengänge zusammen eine einheitliche Erstausbildung bilden.
  5. Ein Auslandssemester schließt den Kindergeldanspruch nicht automatisch aus. Auch während eines Studiums im Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch bestehen.
  6. Während eines Urlaubssemesters solltest du prüfen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug weiterhin erfüllt sind. Nicht jedes Urlaubssemester wird gleich behandelt.
  7. Änderungen wie Studienabbruch, Exmatrikulation oder ein Hochschulwechsel sollten der Familienkasse zeitnah mitgeteilt werden.
  8. Das Einkommen aus einem Werkstudentenjob beeinflusst den Kindergeldanspruch im Erststudium grundsätzlich nicht.
  9. Auch private Hochschulen berechtigen zum Kindergeld, sofern sie staatlich anerkannt sind und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
  10. Endet der Anspruch auf Kindergeld, kann sich das auf weitere Leistungen wie den Kinderfreibetrag oder den Familienzuschlag auswirken.

FAQ: Kindergeld während des Studiums

Bekomme ich während eines Masterstudiums noch Kindergeld?

Ja, wenn der Master Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind.

Gibt es Kindergeld auch bei einem Teilzeitstudium?

Ein Teilzeitstudium schließt den Kindergeldanspruch nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen des Familienleistungsausgleichs erfüllt sind.

Bekomme ich Kindergeld während eines dualen Studiums?

Ja. Auch Studierende in einem dualen Studium können grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld haben.

Können meine Eltern Kindergeld erhalten, wenn ich im Ausland studiere?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Anspruch auch während eines Auslandsstudiums weiter. Entscheidend sind unter anderem der Studienort und die persönlichen Verhältnisse.

Darf ich neben dem Studium arbeiten und trotzdem Kindergeld erhalten?

Ja. Seit dem Wegfall der früheren Einkommensgrenzen spielt die Höhe deines Einkommens grundsätzlich keine Rolle mehr.

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